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26-05-03 Ludger Beerbaum gibt «Ratina Z» nicht heraus
Der Streit um das Springpferd «Ratina Z» geht in die nächste Runde. Die 20 Jahre alte tragende Stute sollte per Gerichtsbeschluss vom Hof des vierfachen Olympiasiegers Ludger Beerbaum in Riesenbeck zu ihrem Besitzer Leon Melchior nach Lanaken in Belgien gebracht werden, war jedoch nicht aufzufinden.
«Die Ställe wurden durchsucht, doch Beerbaum hatte die Stute längst über alle Berge gebracht», berichtete Burkhard Oexmann, der Rechtsanwalt von Melchior. Er kündigte nach dem erfolglosen Versuch der Zwangsvollstreckung einen Strafantrag beim Landgericht Münster an.
Nach Angaben von Beerbaum soll die Stute nicht mehr transportfähig sein. Dies unterstrich auch Rechtsanwalt Michael Klimke, der die Interessen des erfolgreichen Springreiters vertritt. Zum Abtransport von «Ratina Z» waren neben dem Tierarzt Leo de Bakker noch zwei belgische Pferdepfleger mit einem Pferdetransporter und einer Begleitstute angereist. «Ratina Z» soll in drei Wochen ein Fohlen zur Welt bringen.
Ratina Z bleibt in Riesenbeck - “Verängstigte Stute”
31-05-2002 Das Landgericht Münster hat entschieden: Ratina Z, die Stute, die eines der besten Springpferde der Welt war und in knapp drei Wochen fohlen soll, bleibt bei ihrem früheren Reiter Ludger Beerbaum in Riesenbeck.
Die Kosten des Verfahrens trägt Ratinas Züchter und Vorbesitzer, Leon Melchior.
Der Transport der Stute wäre jetzt aber schon aus tierschützerischer Sicht nicht zu verantworten gewesen: „Stuten müssen in dem Mikroklima bleiben, auf das sich ihr Immunsystem eingestellt hat“, erklärte Tierärztin Ietje Leenderste, Spezialistin für Geburtsmedizin bei Pferden.
Der Niederländer Melchior betreibt im belgischen Zangersheide ein Springpferdegestüt mit modernsten Methoden, manche sprechen von Fließbandproduktion.
Leon Melchior verkaufte Ratina im Jahre 1992 für seinerzeit sagenhafte 1,9 Millionen Mark an den damaligen Sponsor von Beerbaum, Alexander Moksel, von dem Beerbaum sie übernahm.
Ratina, die zu dem Zeitpunkt schon eine olympische Silber- und Goldmedaille für Holland gewonnen hatte, machte Ludger Beerbaum zum Weltcupsieger, Europameister, Mannschaftsweltmeister und -olympiasieger.
1999 wurde sie in Aachen in einer tränenreichen Zeremonie aus dem Sport verabschiedet.
Jetzt verlangte Melchior die Stute zur Zucht zurück. Das Originalpapier des Pferdes hat er übrigens bis heute nicht präsentiert.
Um möglichst viele Fohlen der Ausnahmestute züchten, ließ ihr Melchior erst in einem Gestüt in Mexiko, dann in Zangersheide mehrere Embryonen entnehmen, die von weniger wertvollen Stuten ausgetragen wurden.
Melchior und Beerbaum hatten sich darauf geeinigt, dass Ratina im Jahre 2000 zum letzten Mal gedeckt werden und das Fohlen auf natürlichem Wege zur Welt bringen sollte. Das gelang aber erst ein Jahr später.
Das Fohlen gehört Melchior und Beerbaum gemeinsam. Der Holländer will, dass es in Zangersheide geboren wird. Das hatte ihm Beerbaum formlos zugesagt, was er jetzt bereut.
Nicht nur, weil Ratina, laut Beerbaum-Anwalt Michael Klimke, “verängstigt aus Zangersheide zurückgekommen” sei, sondern auch, weil der derzeitige Weltranglisten-Erste wünscht, dass das Pferd, dem er so viel verdankt, nicht „als Brutmaschine missbraucht“ wird.
11-06-2002 Zweite Runde im Rechtsstreit um „Ratina Z“
Der Rechtsstreit um das ehemalige Springpferd „Ratina Z“ von Ludger Beerbaum geht morgen vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) in die nächste Runde.
Am 29. Mai hatte das Landgerichts Münster einen Transport der hochtragenden Stute mit Hinweis auf Tierschutz- Überlegungen untersagt.
Gegen dieses Urteil haben die Anwälte von Leon Melchior (Eigentümer des Fohlens) Berufung eingelegt.
Wegen der Eilbedürftigkeit – der Geburtstermin für das Fohlen wurde auf die Zeit zwischen dem 10. und 25. Juni prognostiziert – findet die nächste Verhandlung bereits am 12.06.2002 statt.
14-06-2002 «Ratina Z» muss zu Fohlen-Geburt nicht nach Belgien
Ludger Beerbaums hoch trächtige Olympiasieger-Stute «Ratina Z» wird ihr Fohlen in Riesenbeck zur Welt bringen.
Der Besitzer des Fohlens, Leon Melchior, hat seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm zurückgezogen, mit der er den Transport des Pferdes nach Beligien durchsetzen wollte.
Das Landgericht Münster hatte Ende Mai entschieden, das Pferd könne aus Tierschutz-Gründen nicht transportiert werden.
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